| Auch das »Kleingedruckte«
ist eine Grundlage unserer Zusammenarbeit:
1. Geltungsbereich der allgemeinen Regeln
1.1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für sämtliche Beratungsangebote von OScoaching,
unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von OScoaching angebotenen
bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen.
1.2. Soweit Beratungsverträge oder -angebote
von OScoaching Bestimmungen enthalten, die von den folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen
oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor.
2. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2.1. Die Vertragsparteien werden die Beschreibung
des Projekts sowie die Leistungsbeschreibung in einem Beratungsvertrag
festlegen.
In der Leistungsbeschreibung des Beratungsvertrages sind Art, Umfang
und Spezifikation der von OScoaching zu erbringenden Dienstleistungen
sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des
Kunden enthalten.
3. Mitwirkungsobliegenheiten des
Kunden
3.1. Um OScoaching die gewünschte professionelle
Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde OScoaching zur geschäftlichen,
organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines
Unternehmens so umfassend wie nötig informieren. Der Kunde
wird persönlich und durch seine Mitarbeiter wie folgt mitarbeiten:
3.2. Sämtliche Fragen von OScoachingüber
die Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst
vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso
Fragen von OScoachingüber die Verhältnisse zwischen dem
Kunden und seinen Geschäftspartnern, Kunden und Wettbewerbern,
soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/ oder seinen Führungskräften
bekannt sind. OScoaching wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung
von Bedeutung für das Projekt sein können.
3.3. OScoaching wird auch ungefragt und möglichst
frühzeitig über solche Umstände informiert, die von
Bedeutung für das Projekt sein können.
4. Vorzeitige Vertragsbeendigung,
Vergütung
4.1. OScoaching räumt dem Kunden das Recht
ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der
Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt
vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche
Treuepflichten unberührt. Die Kündigung muss schriftlich
erfolgen. Die Vergütung von OScoaching richtet sich in den
Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den folgenden
Abschnitten 4.2 und 4.3.
4.2. Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen
Kündigung erbrachten Leistungen von OScoaching zahlt der Kunde
das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an OScoaching.
Berechnungsbasis für Honorare ist dabei der allgemein geltende
Tagessatz von OScoaching. Mehr als den für das gekündigte
Projekt vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf OScoaching nach
dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen. Dies gilt ebenfalls für
Abrechnung einzelner Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages,
für den Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind.
4.3. Eine Vergütung von OScoaching für
die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit,
als OScoaching hierdurch Aufwendungen erspart und bzw. oder durch
anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte erzielt
oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
4.4. Die Bestimmungen der Abschnitte 4.2 und
4.3 sind entsprechend anzuwenden, wenn OScoaching den Vertrag vor
dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet
hat.
5. Rechnungsstellung, Zahlung
5.1. Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen
ist OScoaching berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich
im nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung
des Honorars gelten Abschnitt 4.2 Sätze 2 bis 4 sinngemäß.
5.2. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen
von OScoaching sind sofort zur Zahlung fällig.
5.3. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger
Rechnungen im Verzug, so ist OScoaching berechtigt, die Arbeit an
dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
6. Leistungshindernisse, Verzug,
Unmöglichkeit
6.1. OScoaching kommt mit Leistungen nur dann
in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine
als Fixtermine vereinbart sind oder OScoaching die Verzögerung
zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat OScoaching beispielsweise
höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbar waren und OScoaching die vereinbarte Leistung
erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung
und ähnliche Umstände, von denen OScoaching mittelbar
oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen
rechtswidrig und von OScoaching verursacht worden sind.
6.2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender
Natur, so ist OScoaching berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen
um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt
6.1 die Leistung von OScoaching dauerhaft unmöglich, so wird
OScoaching von seinen Vertragspflichten frei.
6.3. Soweit Verzug oder Unmöglichkeit
von OScoaching zu vertreten sind, gelten ergänzend Abschnitte
7.2 ff.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1. OScoaching berät und informiert Sie
im Rahmen seiner Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten nach
bestem Wissen und Gewissen.
7.2. Inhalt der Leistungen von OScoaching ist
nicht das Liefern von Erkenntnissen, die mit allen derzeit geltenden
Lehrmeinungen und gegenwärtiger wissenschaftlicher Theorie
unbedingt vereinbar sein wollen, sondern methodisches Erkennen und
Nutzbarmachen von Verbesserungspotentialen.
7.3. Gegenstand des erteilten Auftrags ist
die vereinbarte Tätigkeit oder Leistung und nicht ein Erfolg.
Die Verantwortung für alle Entscheidungen, die durch den Auftraggeber
im Zusammenhang mit von OScoaching erbrachten Leistungen getroffen
werden, liegt beim Auftraggeber.
7.4 Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche
sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Kunden
8.1. Neben den individuellen Absprachen und
diesen Geschäftsbedingungen von OScoaching gilt nur deutsches
Recht.
8.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden entfalten gegenüber OScoaching keine Wirkung, selbst
wenn OScoaching ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Vertraulichkeit
9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich
wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der jeweils
anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse,
die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten
-etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art- der
jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln
und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne
die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht
zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.
Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für
die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
10. Salvatorische Klausel
10.1. Wenn ein Vertragspunkt den gesetzlichen
Bestimmungen widerspricht, so bleiben alle anderen Punkte bestehen.
Stand September 2005
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