| Unsere Grundsätze
beim Erstellen von Angeboten für Dienstleistungen und von Beratungsverträgen
sind Transparenz und Verständlichkeit,
Fairness und Offenheit.
Grundsätzlich sind natürlich alle
Leistungen und Vorarbeiten zur Kostenabschätzung
bis zur Erstellung eines Angebotes
für alle Interessenten kostenfrei. Erst dann, wenn das Angebot
bestätigt oder der Beratungsvertrag unterzeichnet ist, fallen
Kosten für Sie an. Bei unseren Beratungsverträgen
ist in der Regel eine Beendigung
auch vor Ablauf des Vertragsendes
möglich.
In vielen Bereichen ist auch eine erfolgsorientierte,
bzw. erfolgsabhängige Honorierung
möglich, sprechen Sie uns hierauf gerne
an.
Bei der Beauftragung mit der Rekrutierung
von Mitarbeitern fallen 40% des Honorars
erst mit Ablauf der Probezeit Ihrer neuen Mitarbeiter an
(spätestens jedoch nach sechs Monaten).
Die Kosten für
die Beratung zur Gründung eines Unternehmens können
aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds gefördert
werden. Auch die Kosten für die Beratung
kleiner und mittlerer Unternehmen können innerhalb der
ersten zwei bis drei Jahre nach Gründung (je nach Förderung)
aus diesen Mitteln gefördert werden!
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