Partner für den Mittelstand
   
    Allgemeine
Geschäftsbedingungen
»Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.«
[Jean Paul Getty (* 1892 in Minneapolis; † 1976 in Sutton Place), Industrieller und Kunstmäzen]
   
                     
   
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Auch das »Kleingedruckte« ist eine Grundlage unserer Zusammenarbeit:

1. Geltungsbereich der allgemeinen Regeln

1.1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote von OScoaching, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von OScoaching angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen.

1.2. Soweit Beratungsverträge oder -angebote von OScoaching Bestimmungen enthalten, die von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


2. Projekt- und Leistungsbeschreibung

2.1. Die Vertragsparteien werden die Beschreibung des Projekts sowie die Leistungsbeschreibung in einem Beratungsvertrag festlegen.
In der Leistungsbeschreibung des Beratungsvertrages sind Art, Umfang und Spezifikation der von OScoaching zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten.


3. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden

3.1. Um OScoaching die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde OScoaching zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens so umfassend wie nötig informieren. Der Kunde wird persönlich und durch seine Mitarbeiter wie folgt mitarbeiten:

3.2. Sämtliche Fragen von OScoachingüber die Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso Fragen von OScoachingüber die Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern, Kunden und Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/ oder seinen Führungskräften bekannt sind. OScoaching wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein können.

3.3. OScoaching wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.


4. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung

4.1. OScoaching räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Vergütung von OScoaching richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den folgenden Abschnitten 4.2 und 4.3.

4.2. Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen von OScoaching zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an OScoaching. Berechnungsbasis für Honorare ist dabei der allgemein geltende Tagessatz von OScoaching. Mehr als den für das gekündigte Projekt vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf OScoaching nach dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen. Dies gilt ebenfalls für Abrechnung einzelner Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages, für den Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind.

4.3. Eine Vergütung von OScoaching für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als OScoaching hierdurch Aufwendungen erspart und bzw. oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

4.4. Die Bestimmungen der Abschnitte 4.2 und 4.3 sind entsprechend anzuwenden, wenn OScoaching den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet hat.


5. Rechnungsstellung, Zahlung

5.1. Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist OScoaching berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung des Honorars gelten Abschnitt 4.2 Sätze 2 bis 4 sinngemäß.

5.2. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen von OScoaching sind sofort zur Zahlung fällig.

5.3. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen im Verzug, so ist OScoaching berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.


6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

6.1. OScoaching kommt mit Leistungen nur dann in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind oder OScoaching die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat OScoaching beispielsweise höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und OScoaching die vereinbarte Leistung erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen OScoaching mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von OScoaching verursacht worden sind.

6.2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist OScoaching berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 6.1 die Leistung von OScoaching dauerhaft unmöglich, so wird OScoaching von seinen Vertragspflichten frei.

6.3. Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von OScoaching zu vertreten sind, gelten ergänzend Abschnitte 7.2 ff.


7. Gewährleistung, Haftung

7.1. OScoaching berät und informiert Sie im Rahmen seiner Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen.

7.2. Inhalt der Leistungen von OScoaching ist nicht das Liefern von Erkenntnissen, die mit allen derzeit geltenden Lehrmeinungen und gegenwärtiger wissenschaftlicher Theorie unbedingt vereinbar sein wollen, sondern methodisches Erkennen und Nutzbarmachen von Verbesserungspotentialen.

7.3. Gegenstand des erteilten Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit oder Leistung und nicht ein Erfolg. Die Verantwortung für alle Entscheidungen, die durch den Auftraggeber im Zusammenhang mit von OScoaching erbrachten Leistungen getroffen werden, liegt beim Auftraggeber.

7.4 Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

8.1. Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen von OScoaching gilt nur deutsches Recht.

8.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber OScoaching keine Wirkung, selbst wenn OScoaching ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.


9. Vertraulichkeit

9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten -etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art- der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.


10. Salvatorische Klausel

10.1. Wenn ein Vertragspunkt den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, so bleiben alle anderen Punkte bestehen.

Stand September 2005

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