Partner für den Mittelstand
   
    Honorarregelungen »Alles im Leben hat seinen Preis; auch die Dinge,
von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt.«
[Theodor Fontane (* 1819 in Neuruppin; † 1898 in Berlin), Apotheker und Schriftsteller]
   
                     
   
Startseite
über uns
Jobs
Kontakt
AGB
Honorarregelungen
Newsletter
Impressum
Zitate
 
Vertriebsfragen
 
Personalfragen
 
Gründerfragen
 

Unsere Grundsätze beim Erstellen von Angeboten für Dienstleistungen und von Beratungsverträgen sind Transparenz und Verständlichkeit, Fairness und Offenheit.

Grundsätzlich sind natürlich alle Leistungen und Vorarbeiten zur Kostenabschätzung bis zur Erstellung eines Angebotes für alle Interessenten kostenfrei. Erst dann, wenn das Angebot bestätigt oder der Beratungsvertrag unterzeichnet ist, fallen Kosten für Sie an. Bei unseren Beratungsverträgen ist in der Regel eine Beendigung auch vor Ablauf des Vertragsendes möglich.

In vielen Bereichen ist auch eine erfolgsorientierte, bzw. erfolgsabhängige Honorierung möglich, sprechen Sie uns hierauf gerne an.

Bei der Beauftragung mit der Rekrutierung von Mitarbeitern fallen 40% des Honorars erst mit Ablauf der Probezeit Ihrer neuen Mitarbeiter an (spätestens jedoch nach sechs Monaten).

Die Kosten für die Beratung zur Gründung eines Unternehmens können aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Auch die Kosten für die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen können innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre nach Gründung (je nach Förderung) aus diesen Mitteln gefördert werden!

 
                     
     
|  Druckversion dieser Seite  |  Kontakt  |  Impressum  |